Satzung des Heimat- und Geschichtsvereins
Pappenheim und Ortsteile e.V.
(Auszug)
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
( 1 ) Der Verein führt den Namen „Heimat- und Geschichtsverein Pappenheim und Ortsteile“.
( 2 ) Der Verein hat seinen Sitz Pappenheim.
( 3 ) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
( 4 ) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins „Heimat- und Geschichtsverein Pappenheim und Ortsteile e.V.
§ 2
Vereinszweck
( 1 ) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck der Erforschung Aufarbeitung und Präsentation der Geschichte im Hinblick auf die Stadt und Marschallsgeschlecht Pappenheim sowie die Geschichte der Pappenheimer Ortsteile.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Aufarbeitung und Dokumentation der Pappenheimer Stadtgeschichte insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der jüdischen Bevölkerung für die Entwicklung und Blüte der Stadt Pappenheim.
- Dokumentation der Grabstätten in den jüdischen Friedhöfen Pappenheims.
- Aufarbeitung und Dokumentation der Bedeutung der Pappenheimer Reichserbmarschälle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, für die Geschichte Europas, Deutschlands und Pappenheims.
- Aufarbeitung und Dokumentation der historischen Spuren der Pappenheimer im Europäischen Raum.
- Erforschung und Dokumentation bedeutender Persönlichkeiten aus der Stadtgeschichte und Präsentation ihrer Werke.
- Aufarbeitung, Dokumentation und Fortschreibung der aktuellen Zeitgeschichte in politischer, kultureller und religiöser Hinsicht.
- Dokumentation und Förderung vergessenen Handwerks mit Pappenheimer Bezug (Hafner, Bortenmacher, Nadler u.v.m..)
- die Organisation kultureller Veranstaltungen ins besondere Lesungen und heimatgeschichtliche Vorträge für alle Bevölkerungsschichten
- Führungen auf dem jüdischen Friedhof, in der Stadt, auf der Burg der Reichserbmarschälle und in den örtlichen Kirchen.
- Veranstaltungen zur Pappenheimer Geschichte (Historischer Stammtisch)
- Kontaktaufnahme und Pflege von Verbindungen mit jüdischen Bürgern mit Pappenheimer Bezug. (z.B. Salomon Weiß Haifa , Professor Peter Kuhn Benediktbeuren)
- Laufende Dokumentation der aktuellen Pappenheimer Zeitgeschichte
- Kontaktpflege zu Städten und Gemeinden mit einem historischen Bezug zu Pappenheim
Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabeordnung.
( 2 ) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstige Zuwendungen aus Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
( 3 ) Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
§ 3
Grundsätze/Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein erfüllt seine Aufgaben nach den Grundsätzen der Überparteilichkeit, der Neutralität, der Unabhängigkeit und der Freiwilligkeit.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, dies im Sinne der Anlage 1, Abschnitt A, Nr.3 zu § 48 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
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